VON ULRICH DORNER, LUCA SCHAFLITZEL, VERENA GUTMEYR
Die elektronische Patientenakte startet zum 01.01.2021 und bietet dem Patienten eine standardisierte Einsichtnahme in seine Behandlungsakten. Darüber hinaus bildet diese digitale Kommunikationsgrundlage eine neue Basis für die Patienten-Arzt-Interaktion auf Augenhöhe bei gleichberechtigtem Zugriff auf die Patientendaten unter der Hoheit des Patienten, der langfristig entscheiden wird, welcher Arzt Zugriff auf seine Daten erhalten darf.
Ab 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen Ihren Kunden die elektronische Patientenaktie kurz ePA anbieten. Patienten werden dann auch ein Recht darauf haben, dass Ihre Ärzte die elektronische Akte mit Daten befüllen. Der Arzt wird für diese Arbeit honoriert, z.B. bei der Erstanlage einer ePA, so hat auch der Arzt ein Interesse am Aufbau der ePA für und mit seinen Patienten. Dem Patienten bietet die ePA Einsicht in seine Behandlungsdaten und er kann die Daten bei Bedarf auch einfach einem weiteren behandelnden Arzt zur Verfügung stellen. Diese Dokumente können in der ePA bei Wunsch des Patienten ab 2022 zusammengeführt werden:
- Röntgenbilder
- Befunde
- Arztbericht
- Impfpass
- Mutterpass
- Gelbes Untersuchungs U-Heft für Kinder
- Zahn-Bonusheft
Auch die Überweisung zu einem Facharzt lässt sich künftig elektronisch erledigen.
Wichtig aus Sicht des Datenschutzes ist, dass der Patient langfristig entscheidet, welcher Arzt welche Dokumente in seiner ePA sieht. Die Datenhoheit wird beim Patienten liegen. Spätestens ab 2022 kann der Patient über eine App selbst bestimmen, wer Zugriff auf seine Daten erhält und welche Ärzte bestimmte Befunde einsehen dürfen. „Patienten können sich jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Dabei ist die Nutzung der ePA für den Patienten freiwillig, denn die herkömmliche Patientenakte hat nicht ausgedient. Jeder darf weiterhin auf seine vorhandene papiergebundene Akte setzen, d.h. Ärzte können die Anforderungen ihrer Patienten berücksichtigen, wenn diese keine digitalen Anwendungen wünschen.
Soweit Patienten diese befürworten, soll ab 2023 auch die Möglichkeit bestehen, die eigenen Gesundheitsdaten zu spenden, um diese „datenschutzkonform der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen“, so das Bundesgesundheitsministerium. Gerade in Zeiten gemeinsamer Anstrengungen im Kampf gegen die Corona Pandemie-eine Zukunftsvision, die manche vielleicht gerne bereit wäre mit zu tragen zum Wohle aller.
Insgesamt soll die ePA die Digitalisierung des Gesundheitswesens maßgeblich voran bringen und den Patienten ermächtigen, dass er erstens Zugriff auf seine (eigenen) Behandlungsdaten und Befunde erhält und er zweitens zukünftig datenschutzrechtlich konform entscheiden können wird, welcher Arzt Zugriff auf seine Daten erhält. So soll die Patientensouveränität gesteigert werden und die Daten-Hoheit dort liegen, wo sie hingehört: in die Hand des Patienten.
Heute geben viele Nutzer Ihre Gesundheitsdaten in ungesicherten Apps an privatwirtschaftliche Anbieter, sei es über Fitness-Apps oder sogar spezifische Gesundheits-Apps. Ziel der gesicherten Telematik Infrastruktur (TI) und der elektronischen Patientenakte als medizinischer Anwendung innerhalb der TI ist die hochbrisanten Gesundheitsdaten der Patienten sicher innerhalb des Gesundheitswesens zu halten und nur berechtigten Parteien Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Ein echter Fortschritt auf dem deutschen Markt und für deutsche Patienten, die in diesem regulierten Markt auf Sicherheit bauen können, die u.a. durch die gematik geprüft und zertifiziert ist und nicht irgendeinem Anbieter ihr Vertrauen schenken müssen.
Die Arzt-Patienten-Interaktion soll auf Basis der ePA auf ein neues gleichberechtigtes Niveau gehoben werden, in der sich Patienten sicher fühlen, da sie Einblick in Ihre Daten haben und gleichzeitig wissen, wer diese neben Ihnen und ihrem behandelnden Arzt, noch lesen darf. Der Wechsel von einem Arzt, zu einem anderen und die Mitnahme der entsprechenden Befunde und z.B. Röntgenbilder soll sich so in Zukunft einfach und unproblematisch organisieren lassen und dem Patienten so die Freiheit geben, seinen behandelnden Arzt jederzeit frei wählen zu können.
Die Einführung weiterer medizinischer Anwendungen in der TI, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der elektronische Notfalldatensatz oder das elektronische Rezept, werden es dem Patienten in Zukunft erleichtern, durch digital unterstützte Prozesse seine Gesundheit zu bewahren und im Bedarfsfall einfach an die richtige Behandlung zu kommen. Die ePA bildet dabei das Kernstück der TI, da hier alle Behandlungen zentral dokumentiert werden können und die Gesundheitsdaten des Patienten für die behandelnden Ärzte zentral zur Verfügung stehen, um der Gesundheitsfürsorge beste Dienste zu leisten.