EBA STELLUNGNAHME SCA & XS2A FALLBACK

EBA Stellungnahme zu RTS zu SCA & CSC und Befreiung von Fallback-Option 

Die technischen Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) und gemeinsamen sicheren Kommunikation (RTS zu SCA & CSC) sind seit 14.03.2018 in Kraft. Die 18-monatige Übergangsfrist läuft im September 2019 aus. Doch noch sind viele Fragen nicht geklärt. 

Um den Marktteilnehmern eine reibungslose und transparente Umsetzung der RTS zu SCA & CSC zu ermöglichen, hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) am Mittwoch, den 13.06.2018, zwei Stellungnahmen zur Auslegung der SCA-Regeln samt Ausnahmen und zur Befreiung von der Fallback-Option zu dedizierten XS2A-Schnittstellen veröffentlicht: EBA provides clarity to market participants for the implementation of the technical standards on strong customer authentication and common and secure communication under the PSD2 

Gefällt Ihnen der Artikel?

Share on Facebook
Share on Twitter
Share on Linkdin
Share on Pinterest