EBA Stellungnahme zu RTS zu SCA & CSC und Befreiung von Fallback-Option
Die technischen Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) und gemeinsamen sicheren Kommunikation (RTS zu SCA & CSC) sind seit 14.03.2018 in Kraft. Die 18-monatige Übergangsfrist läuft im September 2019 aus. Doch noch sind viele Fragen nicht geklärt.
Um den Marktteilnehmern eine reibungslose und transparente Umsetzung der RTS zu SCA & CSC zu ermöglichen, hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) am Mittwoch, den 13.06.2018, zwei Stellungnahmen zur Auslegung der SCA-Regeln samt Ausnahmen und zur Befreiung von der Fallback-Option zu dedizierten XS2A-Schnittstellen veröffentlicht: EBA provides clarity to market participants for the implementation of the technical standards on strong customer authentication and common and secure communication under the PSD2