Was eröffnet die Telematik Infrastruktur dem Patienten? – Neue Möglichkeiten durch digitale Gesundheitsanwendungen

VON ULRICH DORNER, JOACHIM HAMMER, VERENA GUTMEYR

Die Telematik Infrastruktur wird unter Leitung der gematik bereits seit mehreren Jahren aufgebaut. Seit 2018 wurde der elektronische Versicherten Stammdaten Abgleich eingeführt, der die Abrechnung für gesetzliche versicherte Patienten optimiert hat. Jetzt beginnt die Zeit der Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen als Mehrwertdienstleistungen für Patienten und ihre Behandler.

Ab 2021 wird die Telematik Infrastruktur (TI) einen deutlichen Einfluss auf das Leben gesetzlich Versicherter und Ihrer Dienstleister im Gesundheitswesen, seien es Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker nehmen.

Zu erwarten sind deutliche positiven Einflüsse durch die neuen digitalen Möglichkeiten der medizinischen Anwendungen. Beginnen wir mit der Anwendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die zu Beginn 2021 eingeführt werden soll. Dabei erfolgt die Umsetzung in zwei Schritten, da der AU-Beleg des Patienten heute an zwei verschiedene Parteien weitergeleitet werden muss.

1. Schritt: Ab 01.01.2021 mit einer aktuell noch im Bundesgesundheitsministerium in Verhandlung befindlichen Übergangsfrist soll die Meldung der AU an die gesetzliche Krankenkasse direkt durch den Arzt elektronisch erfolgen über die medizinische eAU-Anwendung innerhalb der TI. Die papiergebundenen Durchschläge für Versicherte und Arbeitgeber bleiben jedoch bis 31.12.2021 bestehen. Versicherte müssen vorerst weiterhin den Durchschlag an den Arbeitgeber versenden.

2. Schritt: ein Jahr später soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen. Sie stellen den Arbeitgebern die AU-Information elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken.

Als weitere elektronische Gesundheitsanwendung innerhalb der TI wird das elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt. Ab Mitte 2021 wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular zum Auslaufmodell. Ärzte können ab diesem Zeitpunkt in einer Einführungsphase ihren Patienten Rezepte digital bereitstellen. Ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts in Deutschland bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu wird über einen QR-Code digital oder per Ausdruck erfolgen. Das E-Rezept kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten. Kurz gesagt verbessert das E-Rezept die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Es fördert die Arzneimitteltherapiesicherheit im Allgemeinen und spart sowohl Zeit als auch Wege für den Patienten.

Ebenfalls ab Anfang 2021 eingeführt wird die elektronische Patientenakte (ePA), die für den Patienten selbstverständlich freiwillig ist, von deren Vorteilen Teilnehmer aber in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch im breiten Einsatz profitieren können sollen. Denn das Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Medizinische Informationen liegen so transparent für den Patienten in seinem Zugriff vor und erleichtern viele Abläufe wie beispielsweise eine Überweisung zu einem anderen Facharzt oder der Wechsel eines behandelnden Arztes, da bestehende Befunde und ab 2022 auch Röntgenbilder direkt zur Verfügung gestellt werden können. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker und Therapeuten.

Weitere Vorteile sind der elektronische Medikationsplan (eMP) oder der Notfalldatensatz (NFDM), die eine ortsunabhängige und optimale Versorgung ermöglichen. Für all diese Informationen ist die ePA das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung, bei der Patienten eine aktivere Rolle bei Ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen werden, da Sie aktiv Zugriff auf Ihre eigenen Gesundheitsdaten haben werden und steuern können, sowie die Zugriffe darauf verwalten können. Dank der ePA gehören per Post zugestellte Arztbriefe oder andere Gesundheitsdokumente in Papierform endlich der Vergangenheit an und die Nutzung der ePA schafft Übersicht über die eigenen Gesundheitsdokumente. Dabei soll Sie unkompliziert sein und vor allem sicher.

In Zukunft sollen die medizinischen Anwendungen auch für weitere Nutzergruppen geöffnet werden, also über Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker hinaus auch für die Zusammenarbeit mit weiteren Heilberufen, wie z.B. Pflegediensten oder Physiotherapeuten, oder Gesundheitshandwerkern, wie z.B. Hörakustikern oder Orthopädieschuhmachern. Damit soll den Patienten auch in der Zusammenarbeit mit diesen Bereichen des Gesundheitswesens ebenfalls vereinfacht werden und die Gesundheitsversorgung weiter verbessert werden.

Sicher stellt die Einführung der Telematik Infrastruktur ein sehr großes Unterfangen dar, das auch immer wieder breiter Kritik ausgesetzt war und ist. Doch die datenschutzkonforme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens durch ein nach deutschen Standards zertifiziertes System stellt aus unserer Sicht den zu bevorzugenden Weg dar, gerade gegenüber einer unregulierten Datensammlung privatwirtschaftlicher Anbieter, wie es heute im Rahmen von frei in App Stores verfügbaren Fitness- und Gesundheits-Apps üblich ist. Hier geben Patienten oft, ohne genau zu wissen, wofür ihre persönlichen Gesundheitsdaten genutzt werden, gegenüber Firmen ihre Daten preis. Die Telematikinfrastruktur soll hier den Patienten stärker in den Fokus nehmen und seine Verantwortung stärken, da er immer entscheiden kann, wer Zugriff auf seine Daten haben darf.

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