Schlagwort: DK Netzbetrieb

Payment in Deutschland: Zulassungsverfahren von Bezahlterminals

Die DK als Nachfolger des Deutschen Kreditausschusses ist ein Gremium aller deutschen Banken zur Erstellung und Überwachung der Regularien im Zahlungsverkehr. Dies umfasst u.a. den Netzbetrieb für das physische Bezahlen am Point of Sale (POS). Als Eigner dieses Netzbetriebes kommt der DK dabei die Rolle des Erstellers der Regularien und der Überwachung dieser zu. In erster Linie betrifft dies die Girocard, deren Scheme die deutsche

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Definition der Anforderungen eines DK-Netzbetriebes bei der Ausschreibung eines Payment-Gateways mit kompletter Dienstleistung für ein Transport-unternehmen

Einführung eines Payment-Gateways. Ausschreibung der gesamten Dienstleistung. Unterstützung bei der Identifizierung und Dokumentierung der Anforderungen eines DK-Netzbetriebes an die neue Dienstleistung unter der Erfüllung sämtlicher Compliance der Karten-Schemes. Sowie die Beschreibung der erforderlichen Dienstleistungen.

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